Förderprogramme zur Heizungsmodernisierung


Im Zuge der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01. Januar 2024 wurden auch Teile der Fördermittel für die Modernisierung von Heizungen neu strukturiert – auch, um die Antragstellung zu vereinfachen. So erfolgt die Bearbeitung der Anträge für den Tausch von Heizungen künftig ausschließlich bei der KfW, während sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zukunft auf die Förderung anderer Maßnahmen wie Fassadendämmung und Fenstertausch konzentriert. Erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Neuerungen der Förderprogramme zur Heizungsmodernisierung, denn schließlich ist die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Betrieb von Heizungen ab 2028 verbindlich.

Wann lassen sich die Förderprogramme nutzen?

Der Staat fördert den Einbau und Austausch von Heizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme (BEG EM), um den Anteil von erneuerbaren Energien zu nutzen und um so die Energiewende voranzutreiben. Dazu stehen konkret zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Heizungstausch, d. h. Austausch einer alten Heizung zugunsten einer modernen Anlage mit einem geringeren Energieverbrauch und der Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu muss die Anlage mindestens fünf Jahre alt sein. Hier trägt der Staat bis zu 30 Prozent der Kosten. Der Austausch einer noch funktionsfähigen Heizung, die mit fossilen Energien arbeitet, bringt eine weitere Austauschprämie von 10 Prozent. Förderfähig sind dabei alle entstehenden Kosten für Anschaffung, Montage, Ausbau der alten Heizung sowie gegebenenfalls die Umrüstung des Schornsteins.
  • Heizungsoptimierung zur Senkung des Verbrauchs. Der Staat fördert hier Maßnahmen bei Heizungen mit einem Alter von mindestens zwei Jahren, wie beispielsweise den hydraulischen Abgleich, den Einbau von Hoch-Effizienzpumpen, Optimierung der Wärmepumpe oder die Dämmung von Rohrleitungen mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent.

Förderfähige Heizungsanlagen durch KfW und BAFA

Die Förderbereiche wurden gemäß der BEG EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 zwischen der KfW und dem BAFA neu aufgeteilt. Das BAFA fördert dabei weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung.

Förderung durch KfW

Förderung durch BAFA

 
  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen (nur die Investitionsmehrausgaben)
  • innovative Heizungstechnik
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz
 
 
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz
  • Heizungsoptimierung: sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Anlagen (in Bestandsgebäuden mit max. fünf Wohneinheiten)
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Biomasseheizungen
 

Bei Hybridheizungen ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig, Biomasseheizungen müssen mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe kombiniert werden, um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten.

Die Höhe der Förderung

Die grundlegende Förderung für eine Einzelmaßnahme bei der Heizungsmodernisierung liegt bei 30 Prozent (KfW). Darüber hinaus sind weitere Zuschüsse wie ein Geschwindigkeitsbonus (max. 20 Prozent), Einkommensbonus bei Haushalten mit einem Einkommen von maximal 40.000 Euro jährlich (30 Prozent) und ein Effizienzbonus beim Einbau von Wärmepumpen (5 Prozent) möglich. Insgesamt erhalten selbstnutzende Eigentümer:innen damit eine maximale Förderung von 70 Prozent, bei anderen Eigentümer:innen entfällt der Einkommens- und Effizienz-Bonus.

Der Grundfördersatz beim BAFA liegt hingegen bei 15 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines iSFP. Liegt dieser vor, betragen die maximalen förderfähigen Ausgaben 60.000 Euro (ohne iSFP 30.000 Euro), wobei neuerdings eine Addition eines Einfamilienhauses und der ersten Einheit eines Mehrfamilienhauses möglich ist – insgesamt bis zu 90.000 Euro.

Wenngleich eine Förderung auch über Landesprogramme oder Kommunen möglich sein kann, besteht teilweise ein Kombinationsverbot oder eine maximale Förderung einzelner Maßnahmen.

Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt dann, nachdem Sie die Nachweise (online) eingereicht haben.

Online-Antragstellung zur Förderung der Heizungsmodernisierung

Seit Januar 2024 ist eine Antragstellung bei der KfW auch online über das Kundenportal möglich. Dazu registrieren Sie sich einfach über das Kundenportal. Informationen zur Antragstellung beim BAFA finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html

Dabei sieht das Gesetz seit Anfang 2024 vor, dass Sie den Antrag erst stellen, wenn es einen Leistungsvertrag mit einem Installationsbetrieb gibt. Dieser muss in jedem Fall eine Ausstiegsklausel für den Fall enthalten, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Fällt der Heizungstausch in die Zeit zwischen 29. Dezember 2023 und den 31. August 2024, können Sie die Antragstellung bei der KfW bis 30. November 2024 auch rückwirkend nachholen und die Modernisierung direkt vornehmen.

Programme zur Heizungsförderung

Die KfW bietet verschiedene Programme zur Heizungsförderung an. Dabei gibt es aktuelle eine Staffelung der Antragsberechtigten für Eigentümer:innen selbst genutzten Wohnraums, von Mehrfamilienhäusern oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter:innen. Ab August sollen auch Kommunen und Unternehmen mit Nicht-Wohngebäuden (Zuschuss 522) antragsberechtigt sein. Darüber hinaus ist ein Ergänzungskredit für Unternehmen (523) geplant, der jedoch nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW oder BAFA genutzt werden kann.

Förderprogramme des BAFA bei Nicht-Wohngebäuden finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html

Beratung zur Heizungsoptimierung

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen unterstützt die Entscheidungsfindung bei der Wahl einer modernen Heizungsanlage. Diese berücksichtigt gegebenenfalls auch weitere bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Das BAFA fördert auch eine umfangreiche Energieberatung, deren Beratungsbericht als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) genutzt werden kann, mit 80 Prozent Bezuschussung. Für die Förderbereiche der Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gibt es einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent, wenn die beantragten Maßnahmen ein Teil des Fahrplans sind.

Liegt ein Förderzuschuss vor oder benötigen Sie einen Leistungsvertrag für die Antragstellung, stehen wir Ihnen als Fachunternehmen mit einer langjährigen Expertise im nachhaltigen Bau von Heizungsanlagen kompetent und zuverlässig zur Seite.