KfW-energieeffizient sanieren
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – bietet gleich eine ganze Reihe verschiedener Förderprogramme für all jene, die Wohn- und Nichtwohngebäude energieeffizient sanieren möchten, um in Zukunft beispielsweise Betriebskosten zu sparen. Dazu ist es keineswegs nötig, das komplette Gebäude von Grund auf zu modernisieren – auch Einzelmaßnahmen sind förderungsfähig. Alle Programme der KfW zum energieeffizienten Sanieren samt der ab Juli gültigen neuen Förderstrukturen im Überblick.
Was ist die KfW?
Die KfW gilt als weltweit größte nationale Förderbank und gleichzeitig als drittgrößte Bank Deutschlands. Sie ist kein Kreditinstitut, da sie einen gesetzlichen staatlichen Auftrag verfolgt und damit nicht mit anderen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten des privatrechtlichen, genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Sektors vergleichbar ist. Das Kapital wird zu 80 Prozent von der Bundesrepublik, zu 20 Prozent von den Ländern gehalten, wobei die Bundesrepublik die komplette Haftung für alle Verbindlichkeiten trägt.
Was fördert die KfW?
Die Aufgabe der KfW ist die Realisierung von öffentlichen Aufträgen wie die Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, die Vergabe von Investitionskrediten an KMU und die Finanzierung von Wohnungsbau, Infrastrukturen und Energiespartechniken. Dabei gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen für verschiedene Gebäudetypen und Personengruppen. Diese unterscheiden sich nach
- zinsgünstigen Krediten
- Zuschüsse
- Sonderform: Kredit mit Tilgungszuschuss
KfW-Förderung beantragen – so geht’s
- Die Voraussetzung für eine Förderung ist in der Regel die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten oder einer -expertin. So ist sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen auch zum Erfolg führen.
- Vor der Anschaffung neuer Anlagen oder der Beauftragung einer Firma stellen Sie den Zuschuss direkt bei der KfW. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie bereits vor dem Antrag in Anspruch nehmen.
- Die KfW prüft anschließend den Antrag und informiert Sie über eine Zu- oder Absage. Anschließend können Sie Verträge schließen und mit dem Vorhaben starten.
- Nach der Durchführung der Maßnahmen reichen Sie die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) für Nichtwohngebäude bzw. die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" für Wohngebäude bei der KfW ein, die dann die Fördersumme auszahlt.
Förderprogramme für Privatpersonen (bis 30. Juni 2021)
151, 152 – Kredit | Energieeffizient Sanieren – Kredit
| Förderkredit ab 0,75 % Sollzins p.a. Bis zu 120.000 Euro für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen Auch für den Kauf einer sanierten Immobilie Weniger zurückzahlen: bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis zu 4.000 Euro extra gefördert werden |
167 - Kredit | Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit | Förderkredit mit 0,78 % effektivem Jahreszins Für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage Bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag Als ideale Ergänzung zum Zuschuss „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ für Heizungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen |
430 – Zuschuss | Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss | Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus Auch für den Kauf einer sanierten Immobilie Für private Eigentümer |
431 - Zuschuss | Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung | Zuschuss bis zu 4.000 Euro Wir übernehmen 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz Für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen Auch geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151, 152 , 430 (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) oder 153 genutzt werden |
440 - Zuschuss | Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude | Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges). |
433 - Zuschuss | Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle | Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude Für Wohn- und Nichtwohngebäude |
270 - Kredit | Erneuerbare Energien – Standard
| Ab 1,03 % effektivem Jahreszins Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen |
Förderprogramme für Unternehmen (bis 30. Juni 2021)
293 – Kredit, Zuschuss | Klimaschutzoffensive für den Mittelstand | Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU Für mittelständische Unternehmen und Freiberufler |
295 – Kredit | Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
| Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag Hohe Förderung für besonders effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen Weniger zurückzahlen: bis zu 55 % Tilgungszuschuss Für Unternehmen und Freiberufler |
292 – Kredit | Energieeffizienz in der Produktion
| Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag Für Neuinvestitionen und Modernisierungen im In- und Ausland Für Unternehmen und Freiberufler |
276 - Kredit | Energieeffizient Bauen und Sanieren im Unternehmen | Förderkredit ab 1,00 % effektivem Jahreszins Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag Für Neubau und Sanierung Ihrer Gewerbegebäude Für Unternehmen und Freiberufler Weniger zurückzahlen: bis zu 27,5 % Tilgungszuschuss |
433 - Zuschuss | Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle | Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude Für Wohn- und Nichtwohngebäude |
270 - Kredit | Erneuerbare Energien – Standard
| Ab 1,03 % effektivem Jahreszins Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen |
271,281 - Kredit | Erneuerbare Energien – Premium
| Ab 1,00 % effektivem Jahreszins Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag Weniger zurückzahlen: bis zu 50% Tilgungszuschuss Besonders hohe Förderung für den Austausch alter Heizungsanlagen Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen |
Neustrukturierung der KfW-Förderung ab 01. Juli 2021
Ende Juni 2021 laufen die bisherigen Förderprogramme KfW 430 und 151/152 aus, um dann in einer neu strukturierten Fördersystematik Bundesförderung für effiziente Gebäude aufzugehen. Die Förderung gilt für
- Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Die Kredite und Zuschüsse gelten sowohl für Neubauten als auch die Sanierung von Bestandsbauten sowie auch für einzelne energetische Maßnahmen.
Förderung von Neubauten im Wohnungsbau
Beim Bau von Neubauten ist entweder ein direkter Zuschuss oder aber ein Kredit mit Tilgungszuschuss, wobei sich die Höhe nach der Effizienz des Gebäudes richtet.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 33.750 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 5 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 26.250 Euro |
Sanierung von Bestandsbauten
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Die neuen Förderprodukte der Bundesförderung für Wohngebäude und Kommunen
- Wohngebäude – Kredit (261, 262)
- Wohngebäude – Zuschuss (461)
- Kommunen – Kredit (264)
- Kommunen – Zuschuss (464)
Die Bundesförderung von Nichtwohngebäuden ab dem 01. Juli 2021
Bei Nichtwohngebäuden orientiert sich die Fördersumme an der Nettogrundfläche: Je m² Grundfläche sind 2.000 Euro bis zu einer Maximalsumme von 30 Mio. Euro möglich.
Effizienzgebäude | (Tilgungs-)zuschuss |
Effizienzgebäude 40 | 20 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % |
Gleiches gilt auch für die Sanierung zum Effizienzgebäude, wobei auch hier sowohl ein Zuschuss als auch ein Kredit mit Tilgungszuschuss möglich ist.
Effizienzgebäude | (Tilgungs-)zuschuss |
Effizienzgebäude 40 | 45 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 50 % |
Effizienzgebäude 55 | 40 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 45 % |
Effizienzgebäude 70 | 35 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % |
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % |
Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 32,5 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % |
Die neuen Förderprodukte der Bundesförderung für Nichtwohngebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen des BAFA
Das BAFA-Programm gibt es seit dem 01. Januar 2021 und es stellt den ersten Schritt der Neustrukturierung der Förderungen dar. Es richtet sich gezielt an die Förderung von Einzelmaßnahmen – als Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten von maximal 12.000 Euro, d. h. höchstens 2.400 Euro. Damit ersetzt es das bisherige Programm 430.
In einem zweiten Schritt wird das Programm 152 abgelöst und auch der Ergänzungskredit für eine umweltfreundliche Heizung (Programm 167) wird in das neue System überführt. Bei Nichtwohngebäuden gehen die KfW-Programme 276, 277, 278 in der Bundesförderung auf. Schließlich laufen dann ab 2023 alle Zuschüsse über das BAFA, während die KfW dann nur noch für Kredite zuständig ist.
Alternativ zur Bezuschussung ist ein Kredit in Höhe von maximal 60.000 Euro je Wohneinheit möglich, wenn der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt. Bei Nichtwohngebäuden liegt die maximale Kreditsumme für Unternehmen bei 15 Mio. Euro.
Ein weiteres Förderprogramm des BAFA richtet sich an das Heizen mit erneuerbaren Energien. So winkt hier eine Kostenerstattung von bis zu 35 Prozent beim Einbau einer neuen Heizungsanlag, beim Austausch von Ölheizungen sogar bis zu 45 Prozent.
Alternativen zu den Förderprogrammen der KfW
Kommt kein Förderprogramm der KfW oder des BAFA infrage, lässt sich ein Steuervorteil geltend machen. Dieser gilt für Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind und durch die steuerpflichtige Person selbst bewohnt werden. In den folgenden drei Jahren sind so Steuererstattungen von bis zu 40.000 Euro bzw. 20 Prozent der tatsächlichen Kosten möglich. Allerdings sind nur einige Sanierungsmaßnahmen förderungsfähig, sodass es sich lohnt, vorab mit dem Finanzamt zu sprechen.
Einen Überblick über die Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen bietet auch die Förderdatenbank.